Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: November 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Animal Rescue Austria (ARA) Tierrettung und allen Personen, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen oder Fördermitglied werden.
Inhalt
1
Geltungsbereich
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Animal Rescue Austria (ARA) Tierrettung (nachfolgend „ARA” genannt) gegenüber Privatpersonen, Unternehmen, Behörden, Organisationen sowie Fördermitgliedern.
1.2Mit der Beauftragung einer Leistung oder dem Abschluss einer Fördermitgliedschaft gelten diese AGB als akzeptiert.
1.3Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
2
Leistungen der ARA
2.1Die ARA erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Rettung und Erstversorgung verletzter oder in Not geratener Tiere
- Transport verletzter oder erkrankter Tiere
- Überstellung von Tieren zu Tierärzten, Tierkliniken oder Betreuungseinrichtungen
- Unterstützung von Behörden und Einsatzorganisationen
- Technische Bergungen von Tieren
- Tiersuche
- Notfallhilfe im Rahmen der personellen und technischen Möglichkeiten
2.2Die ARA ist bemüht, Einsätze schnellstmöglich durchzuführen. Ein Anspruch auf sofortige Verfügbarkeit besteht jedoch nicht.
2.3Die ARA ist berechtigt, Einsätze abzulehnen, abzubrechen oder an Behörden bzw. zuständige Stellen weiterzuleiten, sofern:
- Gefahr für Menschen oder Tiere besteht,
- gesetzliche Vorschriften entgegenstehen,
- die technischen oder personellen Möglichkeiten nicht ausreichen,
- offene Forderungen des Auftraggebers bestehen.
3
Kosten und Verrechnung
3.1Für Einsätze gelten folgende Tarife:
- € 0,95 pro gefahrenem Kilometer
- € 20,00 pro angefangener Einsatzstunde
3.2Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand ab Einsatzbeginn bis Einsatzende.
3.3Zusätzliche Kosten wie Maut, Parkgebühren, Spezialausrüstung, Tierarztkosten, Medikamente oder externe Dienstleistungen werden gesondert verrechnet.
3.4Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.5Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen gemäß österreichischem Recht verrechnet.
4
Fördermitgliedschaft
4.1Fördermitglieder unterstützen die Tätigkeit der ARA mit einem jährlichen Förderbeitrag von € 144,00.
4.2Fördermitglieder erhalten während einer aufrechten Mitgliedschaft folgende Leistungen kostenlos:
- Einsätze der ARA
- Tiertransporte
- Erstversorgung
- Unterstützung im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen
4.3Ausgenommen von der Kostenfreiheit sind:
- Tierarztkosten
- Medikamente
- Fremdleistungen
- behördliche Gebühren
- Sondertransporte außerhalb Österreichs
4.4Die Fördermitgliedschaft verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
4.5Die Kündigung hat schriftlich per E-Mail oder Brief zu erfolgen.
4.6Bereits entrichtete Förderbeiträge werden nicht rückerstattet.
5
Pflichten des Auftraggebers
5.1Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für den Einsatz relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig bekanntzugeben.
5.2Der Auftraggeber hat nach Möglichkeit:
- einen sicheren Zugang zum Tier zu gewährleisten,
- Gefahrenquellen bekanntzugeben,
- aggressive oder gefährliche Verhaltensweisen des Tieres mitzuteilen.
5.3Der Auftraggeber bestätigt, zur Beauftragung berechtigt zu sein oder im mutmaßlichen Interesse des Tierhalters bzw. zum Schutz des Tieres zu handeln.
6
Haftung
6.1Die ARA erbringt ihre Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt.
6.2Die ARA haftet ausschließlich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
6.3Für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.
6.4Die ARA übernimmt keine Haftung:
- für den Gesundheitszustand geretteter Tiere,
- für tierärztliche Entscheidungen,
- für Schäden durch unvorhersehbares Verhalten von Tieren,
- für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Verkehr, Wetter oder behördlicher Maßnahmen.
6.5Der Tierhalter bzw. Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Hinweise zur Tierhalterhaftung ergeben sich auch aus der österreichischen Rechtslage.
7
Datenschutz
7.1Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und österreichischem Datenschutzrecht.
7.2Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur:
- Einsatzabwicklung,
- Mitgliederverwaltung,
- Rechnungslegung,
- Kommunikation,
- Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
verarbeitet.
7.3Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur:
- soweit gesetzlich erforderlich,
- zur Durchführung des Einsatzes,
- mit Zustimmung der betroffenen Person.
7.4Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
8
Höhere Gewalt
8.1Ereignisse höherer Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Streiks, technische Ausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entbinden die ARA für deren Dauer von der Leistungspflicht.
9
Schlussbestimmungen
9.1Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.2Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
9.3Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz der ARA.
✉
Kontaktdaten
AdresseAnimal Rescue Austria (ARA) Tierrettung
Sonnenburggasse 3/5
5340 St. Gilgen
Österreich
Sonnenburggasse 3/5
5340 St. Gilgen
Österreich
